Gesetzesänderung: Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude

Jeder Eigentümer muss eine Steuererklärung abgeben

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde. Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Bewertung der Grundstücke erfolgen.

In unserem Merkblatt finden Sie alle wichtigen Informationen zur Neubewertung.

PDFMerkblatt

Was Sie jetzt tun müssen
Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte an Stelle der bisherigen Einheitswerte. Grundstückseigentümer werden Anfang 2022 von der Finanzbehörde zur Berechnung der Grundsteuerwerte und zu Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Die Berechnungen und Erklärungen sind online bei der Finanzverwaltung einzureichen.

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Wir berechnen Ihre neuen Grundsteuerwerte, erstellen die notwendigen Steuerklärungen und übermitteln diese online an die Finanzverwaltung. Auch wenn Sie bisher noch nicht Mandant bei Lückel & Partner sind.

Bitte lassen Sie uns das vorbereitete Auftragsformular unterschrieben zukommen.
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Die Grundsteuerreform – auf einen Blick erklärt

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