E-Rechnung: Was Handwerksbetriebe 2025 wissen müssen

Seit dem 1. Januar gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Die Belastung für Unternehmen soll dabei so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb gibt es Übergangsfristen. Hier erfährst du, was eine E-Rechnung ist (und was nicht) und ab wann dein Betrieb E-Rechnungen empfangen und ausstellen muss.

 

Was ist eine E-Rechnung?

Mit der E-Rechnung wird die durchgehende digitale Bearbeitung möglich: vom Erstellen der Rechnung bis zur Zahlung. Dafür ist es wichtig, dass die Rechnung elektronisch übermittelt und automatisiert empfangen und weiterverarbeitet werden kann. Eine E-Rechnung stellt die Rechnungsinhalte deshalb in einem strukturierten Datensatz dar, der von Maschinen gelesen werden kann.

 

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Ganz klar: Nein. Ein PDF ist letztlich eine Bilddatei und kein maschinenlesbarer Datensatz. Wenn ihr bisher PDF-Rechnungen versendet, müsst ihr also etwas unternehmen.

 

Wir empfehlen euch, dass ihr euch rechtzeitig mit dem Thema beschäftigt, eure Prozesse überprüft und entsprechend anpasst. Das wird wahrscheinlich nicht von heute auf morgen klappen. Ihr braucht dafür Zeit und das entsprechende Know-how.

 

Was gilt dann als E-Rechnung?

Als E-Rechnung gelten zum Beispiel Standards wie XRechnung oder ZUGFerD.

 

Ab wann muss ich E-Rechnungen empfangen und versenden?

Damit die Belastung so gering wie möglich ist, gibt es Übergangsfristen:

Im Detail heißt das:

Seit dem 1. Januar 2025 müsst ihr elektronische Rechnungen empfangen können. Außerdem müsst ihr sie dauerhaft elektronisch und unveränderbar im Betrieb speichern können, zum Beispiel mit einem Dokumentenmanagementsystem.

 

Für das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen habt ihr mindestens zwei Jahre mehr Zeit: Ab dem 1. Januar 2027 dürft ihr nur noch elektronische Rechnungen versenden (z. B. in den genannten Standards wie XRechnung oder ZUGFerD). Das gilt dann, wenn ihr im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Umsatz gemacht habt.

 

Für Betriebe, die weniger als 800.000 Euro Umsatz pro Jahr machen, ist der 1. Januar 2028 der Stichtag, ab dem ihr E-Rechnungen versenden müsst.

 

Online-Seminar "E-Rechnung: Was Betriebe jetzt wissen müssen"

Mehr Informationen zur E-Rechnung bekommt ihr in unserem Online-Seminar. Das nächste findet am 24. Juni von 9 bis 10 Uhr statt.

Kosten: 80 Euro pro Person (40 Euro für L&P-Mandanten), für Verbandsmitglieder gibt es Rabatte

Anmeldung: per E-Mail an info@lup-beratung.de

 

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