Energetische Sanierung: steuerliche Förderung sichern!

Wenn ihr ein Haus oder eine Wohnung habt, könnt ihr euch im Rahmen des Klimaschutzprogramms eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungen sichern. Dabei unterstützen wir euch natürlich gerne.

Was wird gefördert?

  • - Wärmedämmung
  • - neue Fenster und Türen
  • - Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • - Lüftungsanlagen
  • - Heizungserneuerungen und -optimierungen
  • - digitale Systeme zur Energieoptimierung

 

Wie hoch ist die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen?

Ihr könnt 20 % der Kosten der energetischen Maßnahmen über drei Jahre verteilt steuerlich absetzen. Die Förderung beträgt maximal 40.000 Euro pro Gebäude. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung könnt ihr direkt zu 50 % absetzen.

 

Voraussetzungen für eine Förderung:

Um die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung zu bekommen, sind folgende Punkte wichtig:

  • - Ihr seid Eigentümer des Hauses oder der Wohnung und wohnt selbst darin.
  • - Das Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt.
  • - Die Arbeiten werden von Fachunternehmen ausgeführt und erfüllen die technischen Anforderungen.
  • - Ihr braucht eine Bescheinigung fürs Finanzamt über die ausgeführten Arbeiten.

 

So bekommt ihr die steuerliche Förderung:

Die Kosten für die energetische Sanierung könnt ihr im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Ein besonderer Antrag ist dafür nicht nötig.

Wenn ihr die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen oder mehr dazu erfahren möchtet, dann wendet euch gerne an euren Ansprechpartner bei uns.

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