Firmenwagen verkaufen: Warum das steuerlich teuer werden kann

In Kürze:

  • Beim Verkauf eines abgeschriebenen Firmenwagens kann eine hohe Steuerbelastung entstehen.
  • Das Problem betrifft vor allem Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die steuerlich schon ganz oder weitgehend abgeschrieben sind, aber einen hohen Restwert am Markt haben.
  • Aufgrund neuester Rechtsprechung kann diese Steuerbelastung unter bestimmten Voraussetzungen vermieden werden.
  • Eine mögliche Gestaltung ist das Ehegatten-Vorschaltmodell.
  • Wichtig: Das Modell muss vor dem Kauf geprüft und sauber umgesetzt werden.

 

Viele Handwerksunternehmer nutzen ihren Firmenwagen über mehrere Jahre im Betrieb. Irgendwann ist das Fahrzeug steuerlich ganz oder weitgehend abgeschrieben. Wird der Pkw später verkauft, kann genau das zum Problem werden.

Denn wenn ein abgeschriebener Firmenwagen noch einen guten Verkaufspreis erzielt, entsteht steuerlich ein Gewinn. Und auf diesen Gewinn muss Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer gezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn du den Verkaufserlös direkt wieder für ein neues Fahrzeug brauchst.

 

Warum entsteht beim Verkauf eines Firmenwagens eine Steuerbelastung?

Ein Pkw im Betriebsvermögen wird über die Jahre abgeschrieben. Dadurch mindert er während der Nutzung den steuerlichen Gewinn.

Ist das Fahrzeug später vollständig abgeschrieben, steht es steuerlich nur noch mit einem sehr niedrigen Wert in den Büchern. Verkaufst du den Pkw dann für einen höheren Betrag, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.

Gerade bei wertstabilen Fahrzeugen oder höherpreisigen Firmenwagen kann daraus schnell eine spürbare Steuerbelastung werden.

 

Beispiel: 30.000 € Verkaufspreis - und mindestens 15.000 € Steuer

Ein Beispiel aus der steuerlichen Beratungspraxis zeigt, worum es geht:

Ein Unternehmer verkauft einen vollständig abgeschriebenen Firmenwagen für 30.000 €. Daraus können rund 4.789 € Umsatzsteuer und rund 10.588 € Einkommensteuer entstehen. Eine mögliche Gewerbesteuerbelastung kommt je nach Fall noch dazu.

Das bedeutet: Obwohl der Verkaufspreis vielleicht für den nächsten Firmenwagen eingeplant ist, geht ein erheblicher Teil davon an das Finanzamt.
Deshalb lohnt es sich, die steuerliche Gestaltung nicht erst beim Verkauf zu prüfen, sondern schon vor dem Kauf des nächsten Fahrzeugs.

 

Eine mögliche Gestaltung: das Ehegatten-Vorschaltmodell

Aufgrund neuester Rechtsprechung kann diese Steuerbelastung unter bestimmten Voraussetzungen vermieden werden. Eine Lösung kann das sogenannte Ehegatten-Vorschaltmodell sein.

Dabei kauft nicht der Betrieb selbst den Pkw, sondern zum Beispiel der Ehepartner oder eine andere nahestehende Privatperson. Der Betrieb nutzt das Fahrzeug anschließend über einen sauber geregelten Mietvertrag.

 

Vereinfacht gesagt:

  • Der Ehepartner ist Eigentümer des Fahrzeugs.
  • Der Betrieb nutzt den Pkw betrieblich.
  • Die Nutzung wird über einen Mietvertrag geregelt.
  • Der spätere Verkauf erfolgt nicht aus dem Betriebsvermögen des Unternehmers.

 

Der steuerliche Vorteil: Der spätere Verkaufsgewinn kann unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb der betrieblichen Besteuerung bleiben.

Der Bundesfinanzhof hat wichtige Punkte dieses Modells inzwischen bestätigt. Besonders relevant ist: Ein Fahrzeug kann grundsätzlich ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein. Ein späterer Verkauf aus dem Privatvermögen kann deshalb steuerlich anders behandelt werden als der Verkauf eines Pkw aus dem Betriebsvermögen. Das gilt nach der aktuellen Rechtsprechung auch dann, wenn das Fahrzeug vorher vermietet wurde.

 

Wichtig: Das Ehegatten-Vorschaltmodell funktioniert nicht automatisch

Das Ehegatten-Vorschaltmodell ist keine Lösung, die man einfach nebenbei umsetzt.

Damit die Gestaltung steuerlich anerkannt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

  • ein fremdüblicher Mietvertrag (= wie man ihn auch mit einem unabhängigen, fremden Dritten schließen würde)
  • marktübliche Konditionen
  • regelmäßige und nachvollziehbare Zahlungen
  • eine klare Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre
  • eine wirtschaftlich tragfähige Finanzierung durch die vorgeschaltete Person

 

Der Vertrag muss also nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch tatsächlich so gelebt werden. Sonst besteht das Risiko, dass das Finanzamt die Gestaltung nicht anerkennt.

 

Fazit: Vor dem nächsten Firmenwagen beraten lassen

Wenn du demnächst einen neuen Firmenwagen anschaffen möchtest, solltest du vorher prüfen lassen, welche steuerliche Gestaltung sinnvoll ist.

Gerade bei Fahrzeugen mit hohem Restwert am Markt kann es einen großen Unterschied machen, ob der Pkw direkt ins Betriebsvermögen kommt oder ob eine andere Struktur besser passt.

Wichtig ist: Jede Gestaltung muss zu deiner persönlichen und betrieblichen Situation passen. Pauschale Lösungen gibt es hier nicht.

Sprich uns deshalb am besten vor dem Kauf an. Wir prüfen gemeinsam mit dir, ob das Ehegatten-Vorschaltmodell oder eine andere Gestaltung in deinem Fall sinnvoll ist und wie sie sauber umgesetzt werden kann. Wir unterstützen dich auch gerne bei der Gestaltung des Mietvertrags.

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