"Verification of Payee" (VoP): Das ändert sich

Vielleicht habt ihr schon von "VoP" bzw. "Verification of Payee" gehört. Wir geben euch hier kurz die wichtigsten Infos und Tipps, was ihr jetzt tun solltet.

 

Was ist VoP?

Ab Oktober 2025 müssen Banken bei jeder SEPA-Zahlung prüfen, ob der angegebene Empfänger zur IBAN passt. Bei Einzelüberweisungen ist VoP verpflichtend. Bei Sammelüberweisungen ist es optional ("Opt-out" möglich).

Insgesamt soll so der elektronische Zahlungsverkehr sicherer werden.

 

Ergebnis der Überprüfung:

Bei der Überprüfung durch die Bank gibt es drei mögliche Ergebnisse:

  • - Match: Name & IBAN stimmen
  • - Close-Match: leichte Abweichungen
  • - No-Match: keine Übereinstimmung

 

Bei Match haftet die Bank für Fehlüberweisungen. Bei Close-Match, No-Match oder wenn man sich gegen die Überprüfung entscheidet ("Opt-out"), haftet der Auftraggeber.

 

Was solltet ihr jetzt tun?

  • - Stammdaten prüfen: Der Name des Zahlungsempfängers sollte mit dem Unternehmensnamen vollständig übereinstimmen.
  • - Eure Rechnungen und Briefbögen überprüfen: Die Firmierung auf euren Dokumenten sollte mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmen.

 

Die Neuerungen werden schon ab dem 5. Oktober automatisch in den DATEV-Programmen umgesetzt. Mehr Infos dazu findet ihr hier bei der DATEV oder bei eurer Bank.

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